IMB beteiligt sich aktiv an der molekulargenetischen Coronavirus-Surveillance

Auch in Deutschland sollen künftig verstärkt SARS-CoV-2 Genome sequenziert werden, um genetische Veränderungen (Mutationen) frühzeitig entdecken zu können.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei insbesondere die Erkennung solcher Virusvarianten, deren Mutationen ein besonderes Risiko darstellen (z.B. durch Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen oder zu einem schwereren Krankheitsverlauf führen können).

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit die Coronavirus-Surveillanceverordnung (CoronaSurV) erlassen, die am 19.01.2021 in Kraft tritt und die genauen Rahmenbedingungen zur Sequenzierung regelt.

Für die Bundeswehr leistet das IMB mit seiner Fachgruppe für mikrobielle Genomik (FMG) erneut einen essentiellen Beitrag und führt die erforderlichen Vollgenomsequenzierungen durch. Das IMB ist dabei zuständig für alle in der Bundeswehr nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektionen und sequenziert gemäß der Verordnung mindestens fünf Prozent dieser Proben. Zusätzlich werden SARS-CoV-2 positiven Proben aus den Einsatzgebieten der Bundeswehr sequenziert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Multinationalität der jeweiligen Einsatzkontingente sowie der Kontakte zur Bevölkerung vor Ort von besonderem Interesse.  Die so erhobenen Genomsequenzdaten werden zentral ausgewertet und dienen einem einheitlichen Lagebild zur Bewertung der genetischen Veränderungen von SARS-CoV-2.