Die Zuständigkeit der militärischen und zivilen Gleichstellungsbeauftragten des Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr erstreckt sich auf alle organisatorischen, sozialen und personellen Angelegenheiten des Kommandos mit unterstellten Bereichen. Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr ist dem Sanitätsdienst unterstellt.

Aufgaben der zivilen Gleichstellungsbeauftragen

Die zivile Gleichstellungbeauftragte fördert und überwacht die Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und alle gleichstellungsrelevanten Maßnahmen der Dienststelle.

In diesem Sinne achtet sie drauf, dass die Vorhaben und Entscheidungen der Dienststellen in ihren konkreten Auswirkungen die Ziele des Bundesgleichstellungsgesetz (§ 1 BGleiG) im Kommandobereich voranbringen, die Zielerreichung des Gleichstellungsplans nicht unterlaufen oder erschweren, zur Verbesserung der beruflichen Situation insbesondere der weiblichen Beschäftigten und aller Beschäftigten mit Familienpflichten beitragen, Chancengleichheit schaffen und damit Nutzen für alle Beschäftigten bringen.